sol-001_1963_39__913_d.pdf
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Das Reglement "Grundschulung für alle
Truppengattungen"
Autor(en):
Objekttyp:
[s.n.]
Article
Zeitschrift:
Schweizer Soldat : Monatszeitschrift für Armee und Kader mit
FHD-Zeitung
Band (Jahr):
39 (1963-1964)
Heft 5
PDF erstellt am:
14.06.2018
Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-704794
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Der
Schweizer
Soldat
5
Zeitschrift
zur
Stärkung
der
Wehrhaftigkeit
und
des
Herausgeber:
Verlagsgenossenschaft
«Schweizer
Soldat»,
Zürich
1
Redaktion:
E.
Herzig,
Gundeldingerstraße
209,
Basel,
Tel.
(061)
34
41
15.
Annoncenverwaltung,
Administration,
Druck
und
Expedition:
Aschmann
&
Scheller
AG,
Zürich
1,
Tel.
(051)
32
71
64,
Postcheckkonto
VIII
1545.
Abonnementspreis:
Schweiz
Fr.
10.-,
Ausland
Fr.
14.50
im
Jahr
Wehrwillens
Erscheint
Mitte
und
Ende
des
Monats
39.
Jahrgang
15.
November
1963
Wohlstand
gegenFreiheit
einem
Bericht
über
ein
Fest
irgend-
wo
in
der
Schweiz
war
auszugsweise
auch
die
Ansprache
des
offiziellen
Redners,
Herrn
Großrat
X,
publiziert.
In
Im
Hochgefühl
der
patriotischen
Feier-
stunde
verstieg
sich
der
großrätliche
Redner
unter
anderem
zur
Behaup-
tung,
daß
wir
vielleicht
bald
einmal
zu
wählen
hätten
zwischen
materiel-
lern
Wohlergehen
und
der
Freiheit.
Was
mag
der
Festredner
wohl
ge-
dacht
haben,
als
er
seinen
Zuhörern
diese
Weisheit
zum
besten
gab?
Mir
scheint,
nicht
viel!
Er
ist
zwar
nicht
der
einzige
im
Lande,
der
von
Zeit
zu
Zeit
den
Mahnfinger
hebt
und
mit
gerunzelter
Stirn
zu
be-
denken
gibt,
daß
Wohlleben
und
Op-
ferbereitschaft
sich
nicht
vertragen.
Ich
finde
es
—
gelinde
gesagt
—
un-
anständig,
wenn
man
unserem
Volke
von
gewisser
Seite
immer
wieder
den
mühsam
errungenen
Wohlstand
neidet
und
ihm
ohne
den
Schimmer
eines
Beweises
mangelnde
Opferbereit-
Schaft
vorwirft.
Gehören
doch
diese
besorgten
Propheten
zumeist
jener
dünnen
Schicht
an,
die
von
der
Hoch-
Konjunktur
massiv
profitiert.
Man
soll
den
Wohlstand
nicht
gegen
die
Freiheit
ausspielen.
Man
soll
nicht
behaupten,
daß
person-
'cher
Besitz,
eigen
Erworbenes,
der
geistigen
und
militärischen
Landes-
Verteidigung
abträglich
sei.
Aber
man
soll
mit
dafür
sorgen,
daß
der
Wohlstand
wirklich
zu
einer
Quelle
aktiven
Freiheitsbewußtseins
wird
und
nicht
die
Ursache
träger
In-
differenz.
Ein
Soldat,
ein
Bürger,
der
die
Früchte
seiner
Arbeit
ernten
darf,
weiß
wohl,
Was
er
zu
verteidigen
hat.
Konkret
ge-
?®9t:
Der
Schweizer
ist
sich
längst
bewußt,
daß
Wohlstand
und
Kommu-
nismus
sich
vertragen
wie
Feuer
und
Wasser.
Seinerzeit
haben
sich
die
Ar-
Reiter
in
der
sowjetisch
besetzten
£one
Deutschlands,
im
polnischen
Posen
und
das
Volk
in
Ungarn
erho-
den,
we'rl
der
Terror,
der
Arbeitszwang
unerträglich
wurden
und
weil
sie
trotz
dem
eisernen
Vorhang
erkannten,
wie
sehr
ihnen
der
Arbeiter
im
freien
We-
!cen
materiell
voraus
war.
dhe
Mauer
in
Berlin
ist
nicht
gebaut
worden,
um
den
ostdeutschen
Un-
Rechtsstaat
gegen
eine
westliche
Ag-
SRession
zu
schützen,
sondern
um
die
viassenflucht
aus
dem
kommunisti-
chen
Paradies
nach
dem
Westen
ein-
Für
uns
sind
Wohlstand
und
Freiheit
untrennbar
miteinander
verbunden.
Unsere
demokratische
Ordnung
hätte
ihren
Sinn
verloren,
wenn
das
Volk
nicht
in
der
Lage
wäre,
die
Früchte
seiner
Arbeit
zu
ernten
und
zu
genie-
ßen.
Dann
nämlich
würde
uns
kaum
mehr
etwas
unterscheiden
von
der
volksfeindlichen
Ordnung
in
den
kom-
munistischen
Staaten.
Großrat
X
hätte
sagen
sollen,
daß
ma-
terielles
Wohlergehen
nur
möglich
ist,
weil
wir
in
Freiheit
arbeiten
dürfen.
In
Freiheit
arbeiten
heißt
bei
uns,
daß
der
Arbeiter
nicht
mehr
Ausbeutungs-
objekt
ist,
sondern
mehr
und
mehr
Partner,
der
seinen
angemessenen
Anteil
am
Produkt
beanspruchen
darf.
Er
hätte
weiter
sagen
sollen,
daß
die
Masse
des
Schweizervolkes
sich
die-
ser
Freiheit
bewußt
ist
und
daß
es
große
Opfer
bringt,
um
gegebenen-
falls
diese
Freiheit
und
den
erworbe-
nen
Besitz
mit
der
Waffe
in
der
Hand
zu
verteidigen.
Und
er
hätte
seine
Rede
beschließen
können
mit
dem
Hinweis,
daß
Vaterland
und
Heimat
für
uns
keine
imaginären
Begriffe
sind,
sondern
reale
Tatsachen.
Nicht
die
Wahl
zwischen
Wohlstand
oder
Freiheit
steht
zur
Diskussion,
sondern
nur
die
Entscheidung:
Frei-
heit
oder
Sklaverei.
Geschichte
und
Gegenwart
wissen
von
keinem
Volke
zu
berichten,
das
seine
Freiheit
freiwillig
preisgegeben
hätte,
um
seinen
Besitz
zu
wahren.
Sie
wis-
sen
aber
auch
von
keinem
Volke
zu
berichten,
das
seine
Freiheit
hätte
be-
wahren können,
indem
es
auf
eine
menschenwürdige
Existenz
verzieh-
tete.
In
der
Sklaverei
des
Kommunismus
bleibt
der
Wohlstand
stets
ein
uner-
füllbarer
Wunschtraum,
und
die
Frei-
heit
wurde
zu
einem
politischen
Schlagwort
degradiert.
^nst
Herzig
Die
Militärgesetzgebung:
Das
Reglement
«Grundschulung
für
alle
T
ruppengattungen»
Das
zur
Zeit
an
die
Truppe
verteilte
neue
militärische
Reglement
«Grundschulung
für
alle
Truppengattungen»
gibt
uns
An-
laß,
nochmals
auf
die
schweizerischen
Armee-Erlasse
zurückzukommen.
Dieses
soeben
herausgekommene,
nahezu
400
Seiten
umfassende
Reglement
des
Aus-
bildungschefs
ist
in
mehr
als
einer
Hin-
sieht
eine
sehr
bemerkenswerte
Vor-
^dämmen.
schritt.
Vorerst
einmal
darum,
weil
hier
erstmals
eine
für
sämtliche
Truppengat-
tungen
und
Dienstzweige
der
Armee
ver-
bindliche
Umschreibung
der
militärischen
Grundausbildung
getroffen
wurde.
Diese
Vereinheitlichung
aller
jener
Ausbil-
dungsgebiete,
die
nicht
auf
Grund
zwin-
Sonderbedürfnisse
einzelner
gender
Waffen
eine
eigene
Regelung
erhei-
sehen,
bedeutet
eine
außerordentliche
Vereinfachung
und
gleichzeitig
eine
Er-
leichterung
des
Ausbildungsgangs
in
der
Armee.
Damit
wird
nicht
nur
dem
hin-
dernden
Partikularismus
der
Waffen
Ein-
halt
geboten,
sondern
es
wird
auch
je-
nen
Truppengattungen,
die
bisher
keine
Vorschriften
besaßen,
eine
abschließende
Regelung
in
die
Hand
gegeben.
Die
Ge-
biete,
die
dank
dem
neuen
Reglement
inskünftig
in
der
ganzen
Armee
einheit-
lieh
und
vollständig
geregelt
werden,
sind:
1.
Die
gesamte
Ausbildung
in
den
sol-
datischen
Formen
2.
Die
Kampfausbildung
des
einzelnen
Mannes
3.
Die
Ausbildung
der
Gefechtsgruppen
zum
Kampfeinsatz
Was
die
Ausbildung
in
den
soldatischen
Formen
betrifft,
kann
das
neue
Regle-
ment
in
mancher
Hinsicht
als
ein
tech-
nischer
Vollzugserlaß
des
Dienstregle-
ments
gelten;
das
Reglement
«Grund-
Schulung»
zeigt,
wie
die
vom
DR
ver-
langten
Formen
im
einzelnen
auszufüh-
ren
sind
und
wie
die
Ausbildung
zu
er-
folgen
hat;
darüber
hinaus
umschreibt
es
in
einheitlicher
Weise
die
heute
in
der
Armee
noch
angewendeten
Exerzierfor-
men,
die
früher
in
den
einzelnen
Exer-
zierreglementen
verstreut
waren.
—
Im
Kapitel
über die
Einzelkampfausbildung
wird
jene
Grundausbildung
dargestellt,
die
jeder
Soldat
durchlaufen
muß,
sei
er
nun
Infanterist
oder
Luftschutzsoldat.
Die
Idee,
daß
jeder
Soldat
der
Armee
auch
ein
Kämpfer
sein
soll,
wird
durch die
neuen
Vorschriften
deutlich
unterstri-
chen;
besondere
Bedeutung
kommt
da-
bei
dem
Geländedienst
zu.
—
Auch
die
Ausbildung
und
der
Einsatz
der
Ge-
fechtsgruppen,
das
heißt
der
kleinsten,
einen
durch
Unteroffizier
geführten
Kampfgemeinschaft,
erfolgt
in
Zukunft
nach
einheitlichen,
in
der
ganzen
Armee
in
gleicher
Weise
gültigen
Grundsätzen.
Erst
auf
der
Stufe
des
Zuges
beginnen
die
Besonderheiten,
die
sich
aus
der
be-
sondern
Bewaffnung,
Organisation
und
Fechtweise der
einzelnen
Truppengat-
tungen
ergeben.
Neben
der
Tatsache
der
nunmehr
erfolg-
ten
Vereinheitlichung
der
soldatischen
Grundausbildung
darf
zum
zweiten
auch
auf
die
außerordentlich
glückliche
for-
melle
Gestaltung
des
neuen
Reglements
hingewiesen
werden.
Die
beim
Soldaten-
buch
erstmals
mit
Erfolg
angewendete
Methode
einer
aufgelockerten,
so
weit
wie
möglich
illustrierten
Darstellung
(de-
ren
Ausstrahlungen
heute
sogar
im
aus-
ländischen
militärischen
Schrifttum
deut-
113
lieh
erkennbar
sind!),
ist
hier
nun
auch
auf
das
militärische
Reglement
übertra-
gen
worden.
Dieses
bedient
sich
in
sehr
geschickter
Weise
überall,
wo
dies
mög-
lieh
ist,
der
Textskizze,
die
häufig
mit
ein
paar
gewandten
Strichen
viel
mehr
sagt
als"
ein
langer
geschriebener
Text.
Die
zahlreichen
Bilder
des
Reglements
sind
durchwegs
höchst
instruktiv
und
zeigen
meist
auf
den
ersten
Blick
das
Wesent-
liehe
an;
die
daneben
noch
notwendigen
textlichen
Ergänzungen
sind
in
einer
knappen,
einprägsamen
Sprache
ge-
schrieben.
Wer
durch
seine
Kommando-
tätigkeit
verpflichtet
ist,
sich
häufig
mit
Reglementen
zu
befassen,
wird
den
Er-
satz
der
dürren
und
vielfach
recht
schwerfällig
redigierten
Reglementstexte
durch
das
sprechende
Bild
sehr
begrü-
ßen.
Es
ist
nicht
daran
zu
zweifeln,
daß
sich
der
neue
Reglementsstil
bald
ein-
leben
wird.
Neben
dem
eigentlichen
Fachstoff
ent-
hält
das
Reglement
eine
wertvolle
Ein-
führung
in
die
Ausbildungs-
und
Lehr-
methoden
der
Armee
—
eine
Anweisung,
die
um
so
willkommener
ist,
als
uns
eine
eigene
schweizerische
Militärpädagogik
bekanntlich
immernoch
fehlt.
Ferner
wer-
den
im
Anhang
des
Reglements
eine
ganze
Reihe
höchst
nützlicher
techni-
scher
Angaben
vermittelt;
wertvoll
sind
dabei
namentlich
die
verschiedenen
Si-
cherheitsmaßnahmen.
Diese
Vorzüge
machen
die
Vorschrift
zu
mehr
als
einem
bloßen
Reglement:
es
ist
ein
kleines
Lehrbuch,
das
zu
benützen
ein
Vergnügen
bedeutet.
Beispiel
aus
dem
Krieg
Vorbereitete
Zerstörungen spielen
im
Abwehrkampf
unse-
rer
Armee
eine
wichtige
Rolle.
Es
dürfte
deshalb
interes-
sant
sein,
die
Sprengung
einer
Brücke
im
Detail
zu
ver-
folgen.
«Sprengung
einer
Brücke»
Aeußerer
Rahmen
Zweiter
Weltkrieg.
Kampf
in
Belgien
1940.
Durchstoß
der
deutschen
Panzerverbände
durch
die
Ardennen.
Beginn
der
Schlacht
um
Frankreich
Eigentliche
Aktion
Sprengung
und
Verteidigung
der
Brücke
von
Yvoir
Zeit
10.
bis
12.
Mai
1940
Truppen
Nach
belgischen
Berichten
dargestellt
von
Major
H.
von
Dach,
Bern
Belgier:
«Ardennenjäger»
Franzosen:
4.
leichte
(mot.)
Division
Deutsche:
Vorausabteilung
der
7.
Panzerdivision
Yvoi'r
mit
der
Brücke
über
die
Meuse.
Blick
von
der
Höhe
des
Ostufers
gegen
das
Westufer
114
Plik z chomika:
h97andriy
Inne pliki z tego folderu:
asm-004_2012_178__1068_d.pdf
(2110 KB)
79426507.pdf
(3197 KB)
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(46 KB)
sol-001_1943_19__1208_d.pdf
(5783 KB)
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Armia Yugoslavska
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Czeska armia
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