EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
ERGÄNZUNGSBLATT D.V. 1 BIS
Vermerke der ZollsteIIe
Ware (Pos.)
A.
Grundlage der Berech-nung
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(a) Nettopreis in der RECHNUNGSWÄHRUNG
(Tatsächlich gezahlter Preis oder Preis im maßgebenden Bewertungszeitpunkt)
Nettopreis NATIONALER WÄHRUNG
(Umrechnungskurs
.............)
(b) Mittelbare Zahlungen (siehe Feld 8b)
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Summe A in NATIONALER WÄHRUNG
HINZU-
RECH-
NUNGEN:
Kosten in
NATIO-
NALER
WÄH-
RUNG, die
NICHT in A
enthalten
sind *)
Gegebe-
nenfalls
NACH-
STEHEND
frühere
Zollent-
scheidun-
gen hierzu
angeben
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Kosten, die für den Käufer entstanden sind
(a) Provisionen (ausgenommen Einkaufsprovisionen)
(b) Maklerlöhne
(c) Umschließungen und Verpackung
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Gegenstände oder Leistungen, die vom Käufer unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen für die Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf zur Ausfuhr der eingeführten Waren geliefert werden
Die aufgeführten Werte sind ggf. entsprechend aufgeteilt.
(a) In den eingeführten Waren enthaltene Materialien,
Bestandteile und dergleichen
(b) Bei der Herstellung der eingeführten Waren ver-
wendete Werkzeuge, Gußformen und dergleichen
(c) Bei der Herstellung der eingeführten Waren ver-
brauchte Materialien
(d) Für die Herstellung der eingeführten Waren notwendige
Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen,
die außerhalb der Gemeinschaft erarbeitet wurden
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Lizenzgebühren (siehe Feld 9a)
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Erlöse aus Weiterverkäufen, sonstigen Uberlassungen oder Verwendungen, die dem Verkäufer zugute kommen (siehe FeId 9b)
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Lieferungskosten bis (Ort des Verbringens)
(a) Beförderung
(b) Ladekosten und Behandlungskosten
biurokrat