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EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

ERGÄNZUNGSBLATT D.V. 1 BIS

Vermerke der ZollsteIIe

         

 

Ware (Pos.)

Ware (Pos.)

Vermerke der ZoIIsteIIe

 

A.

Grundlage der Berech-nung

11

(a) Nettopreis in der RECHNUNGSWÄHRUNG

(Tatsächlich gezahlter Preis oder Preis im maßgebenden Bewertungszeitpunkt)

         

         

         

 

 

Nettopreis NATIONALER WÄHRUNG

         

         

         

 

 

(Umrechnungskurs

.............)

 

(b) Mittelbare Zahlungen (siehe Feld 8b)

         

         

         

 

 

(Umrechnungskurs

.............)

 

 

12

Summe A in NATIONALER WÄHRUNG

         

         

         

B.

HINZU-

RECH-

NUNGEN:

 

Kosten in

NATIO-

NALER

WÄH-

RUNG, die

NICHT in A

enthalten

sind *)

 

Gegebe-

nenfalls

NACH-

STEHEND

frühere

Zollent-

scheidun-

gen hierzu

angeben

13

Kosten, die für den Käufer entstanden sind

         

         

         

 

 

(a) Provisionen (ausgenommen Einkaufsprovisionen)

 

 

(b) Maklerlöhne

         

         

         

 

 

(c) Umschließungen und Verpackung

         

         

         

 

14

Gegenstände oder Leistungen, die vom Käufer unent­geltlich oder zu ermäßigten Preisen für die Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf zur Ausfuhr der eingeführten Waren geliefert werden

Die aufgeführten Werte sind ggf. entsprechend aufgeteilt.

(a) In den eingeführten Waren enthaltene Materialien,

Bestandteile und dergleichen

         

         

         

 

 

 

 

(b) Bei der Herstellung der eingeführten Waren ver-

wendete Werkzeuge, Gußformen und dergleichen

         

         

         

 

(c) Bei der Herstellung der eingeführten Waren ver-

brauchte Materialien

 

         

         

         

 

(d) Für die Herstellung der eingeführten Waren notwendige

Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Pläne und Skizzen,

die außerhalb der Gemeinschaft erarbeitet wurden

         

         

         

 

 

15

Lizenzgebühren (siehe Feld 9a)

         

         

         

 

 

16

Erlöse aus Weiterverkäufen, sonstigen Uberlassungen oder Verwendungen, die dem Verkäufer zugute kommen (siehe FeId 9b)

         

         

         

 

 

17

Lieferungskosten bis (Ort des Verbringens)

         

         

         

 

 

 

(a) Beförderung

         

         

         

 

 

 

(b) Ladekosten und Behandlungskosten

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